Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und Kaufverträge unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich auf Basis unserer allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB’s). Dies gilt auch für zukünftige Lieferungen. Abweichungen von unseren allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden bzw. werden. Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Angebotes der Firma Remstal Pellets und jeden mit ihr abgeschlossenen Vertrages. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt und sind rechtsunwirksam.
2. Das Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Sämtliche technische Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Öffentliche Äußerungen des Übergebers oder des Herstellers oder eines sonst beteiligten Dritten, vor allem in der Werbung und in den der Sache beigefügten Angaben, werden nur Vertragsinhalt, wenn sie schriftlich dem Angebot zugrundegelegt werden und im Angebot darauf verwiesen wird.
3. Preise
Die Preise sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung Nettopreise ex Werk ohne Verpackung und ohne Nachlass. Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Materialkostenerhöhungen aufgrund von Empfehlung der paritätischen Kommission oder aufgrund von Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe oder Einstandspreise oder nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers stehenden Mehrleistungen bzw. Mehrkosten auslösende Umstände ein, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Ausgenommen zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als 2 Wochen. Wird eine Lieferung frei Haus vereinbart, so bedeutet dies Zufuhr auf einer gut befahrbaren Straße. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert berechnet.
4. Leistungsfristen und Termine
Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wird, stets unverbindlich. Im Falle einer vereinbarten Änderung des Vertrages sind wir berechtigt, den Lieferterm neu festzusetzen. Für unverschuldete und fahrlässig verursachte Lieferverzögerungen haften wir nicht. In einem solchen Fall verzichtet der Käufer auf das Recht, vom Kauf zurückzutreten und auch auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Im Falle der durch den Käufer verursachten Verzögerung der Leistungsausführung oder der Unterbrechung hat der Käufer alle durch die Verzögerung oder Unterbrechung anlaufenden Mehrkosten zu tragen, und können wir unsere Leistung und unseren Aufwand mittels Teilrechnung fällig stellen. Die Ware wird gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch nur auf schriftlichen Auftrag des Kunden auf seine Kosten versichert.
5. Zahlungen
Wenn nicht anders vereinbart, sind alle Zahlungen bar und ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Lieferung zu leisten und somit fällig. Scheck und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur allenfalls zahlungshalber, nicht an Erfüllungsstatt angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer verpflichtet sich zur vollen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückhaltung von Zahlungen aus irgendwelchen Gründen seitens des Käufers sind ohne ausdrückliche Vereinbarung unzulässig.
6. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner verpflichtet sich bei Überschreitung des Zahlungszieles oder bei Terminverlust, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem von der EZB verlautbarten Diskontsatz zu bezahlen. Im Falle der Säumnis ist der Käufer verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch die Mahnspesen sowie die Kosten anwaltlichen Einschreitens zu ersetzen. Vom Käufer geltend gemachte Gewährleistungsansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Im Falle der Klageführung sind wir berechtigt, sowohl Vorprozessuale Kosten (Kosten der Mahnungen, etc.) als auch Verzugszinsen in die Forderung zu inkludieren. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, auch vom Vertrag zurückzutreten.
7. Versand- und Übernahmebedingungen
Der Käufer hat sogleich nach Erhalt der Ware an dem vereinbarten Abnahmeort diese zu überprüfen und zu übernehmen, oder durch bevollmächtigte Personen überprüfen und übernehmen zu lassen. Verzichtet der Käufer auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend, so gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß geliefert und übernommen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung resultierenden und künftig zustehenden Forderungen vor. Der Käufer ist zur Werterhaltung des vorbehaltenen Eigentums verpflichtet und verpflichtet sich sofort, für den Fall, dass von dritter Seite Ansprüche auf unser Eigentum erhoben werden, uns diesbezüglich zu verständigen. Der Käufer verpflichtet sich, seine Kunden darüber zu informieren, dass sämtliche von uns gelieferten Waren unter Eigentumsvorbehalt stehen und er daher vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen kein Eigentum an seine Kunden übertragen kann.
8.2. Wird die Ware durch den Käufer direkt an Dritte geliefert, so steht dem Käufer der Anspruch auf Gegenleistung zu. Aus diesem Grunde tritt der Käufer schon jetzt sämtliche Ansprüche samt Nebenansprüche gegen den Dritten aus solchen Veräußerungen an uns ab und verpflichtet sich, diese Vorausabtretung der Kaufpreisforderungen für die Vorbehaltsware in seinen jeweiligen Geschäftsbüchern anzuführen. Abgetreten ist die Forderung in der Höhe des noch offenen Rechnungsbetrages, bei laufenden Geschäftsverbindungen in der Höhe der Saldoforderung zuzüglich der Verzugszinsen. Für den Fall der Weiterveräußerung haftet der Käufer bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen für alle von uns gelieferten Waren und Leistungen, auch bei Brand, Diebstahl oder anderen Schäden.
8.3. Die Befugnis des Käufers im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, endet spätestens mit dessen Zahlungseinstellung an uns oder dann, wenn über das Vermögen des Käufers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, auf unsere erste Aufforderung, die Vorbehaltsware sofort an uns herauszugeben. In dem Verlangen auf Herausgabe der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Kaufvertrag.
8.4. Verpfändung oder Sicherungsübergang der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderung ist unzulässig.
8.5. Der Käufer ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen an uns eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, uns eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware sowie eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner zu übersenden.
8.6. Für den Fall des Verzuges sind wir berechtigt die gelieferten Waren jederzeit abzuholen.
9. Gewährleistung und Garantie
9.1. Wir leisten für Mangelfreiheit der Kaufgegenstände grundsätzlich für den Zeitraum von 2 Jahren wie folgt Gewähr. Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl durch Reparatur des Kaufgegenstandes oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder Preisminderung. Die ausgetauschten Teile oder Waren sind auf unseren Wunsch unentgeltlich an uns zurückzusenden. Die aufgewendeten Löhne und Kosten für den Ein- und Ausbau sind vom Käufer zu tragen. Dies gilt in gleicher Weise für alle Garantieleistungen. Es steht in unserem Ermessen, eine mangelhafte Ware gegen eine einwandfreie gleichartige auszutauschen. Der Käufer verzichtet für sich und seine Rechtsnachfolger ausdrücklich auf die Geltendmachung eines durch den Kaufgegenstand oder Mangel am Kaufgegenstand auch bei grober Fahrlässigkeit verursachten mittel- oder unmittelbaren Schadens (Folgeschadens oder Mangelfolgeschadens) und Gewinnverlust. Der besondere Rückgriff eines Unternehmens, der einem Verbraucher Gewähr geleistet hat (§ 933 b ABGB) wird einvernehmlich auf den Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistungsfristen (§ 933 ABGB) eingeschränkt. Bei Verletzung seiner Rügeverpflichtung im Sinne des § 377 HGB verliert der Käufer seinen Rückgriffanspruch. Ausgeschlossen von Gewährleistung und Garantie sind Beschädigungen, die auf unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung zurückzuführen sind. Gewährleistungs- und Garantieansprüche werden nur dann anerkannt und berücksichtigt, wenn sie sofort nach Auftreten des Mangels schriftlich angezeigt werden. Mündliche oder telefonische Verständigung genügt nicht.
9.2. Wir sind zur Nachlieferung oder Nachbesserung nicht verpflichtet, solange der Käufer seine Vertragsverpflichtungen nicht erfüllt hat.
9.3. Der Käufer verpflichtet sich auch, alle Bedingungen dieser Geschäftsbeziehungen seinem Endkunden zu überbinden. Verstößt der Käufer gegen eine in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Verpflichtung, hat er uns gegenüber allen Ansprüchen Dritter, für den Fall, dass sie bei Einhaltung der Bedingungen nicht bestehen würden, Schad- und klaglos zu halten.
10. Rücktritt vom Vertrag
Bei Rücktritt vom Vertrag verpflichtet sich der Käufer, eine Stornogebühr von 20 % des Auftragswertes zu bezahlen. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, die uns erwachsen können, bleiben unberührt.
11. Nichtantreffen des Kunden
Sollte der Kunde zum vereinbarten Termin bzw. zur Vereinbarten Uhrzeit nicht anzutreffen sein, wird pauschal eine Anfahrtsgebühr in Höhe von 150 € fällig.
12. Erfüllungsort
12.1. Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz unseres Unternehmens.
12.2. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet ausschließlich deutsches Recht und deutsche Sprache Anwendung. Sämtliche Bedingungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Lieferanten und Erfüllungsgehilfen.
Stand: Juli 2015 – Version 1 | PDF Download + Ausdruck ≫